"Die jüdischen Textilhändler und die Schwälmer Tracht"
Vortrag von Heidrun Merk - 20. Okt. - 19 Uhr

© Rosa Merk / Heidrun Merk

Außer dem Handel, insbesondere dem Viehhandel, Altwarenhandel, Fruchthandel, Garnhandel1, Handel mit Häuten und Leder, Kurzwaren und Textilien war den Juden in der Schwalm kaum eine Erwerbsarbeit gestattet. Der Viehhandel war der Haupterwerbszweig der Landjuden in der Schwalm. Aber auch im Garn- und Tuchhandel waren sie ohne christliche Konkurrenz.
Juden durften - bis auf wenige Ausnahmen - kein zünftiges Handwerk ausüben. In sog. Judenverordnungen wurde ihr Aufenthaltsrecht, die Berufs- und Religionsausübung und der Erwerb von Grund und Boden genau geregelt. Dies ließ sich der Landgraf in Kassel durch Verleihung eines jährlich zu erneuerndem Schutzbrief (Schutzjuden) gut bezahlen. Nur die Erstgeborenen erbten das Privileg, das Geschäft vom Vater zu übernehmen. Damit verknüpft war das Aufenthaltsrecht der Familien.
Die vorübergehende Gleichberechtigung der Juden während der „Franzosenzeit" (1807-1813) brachte auch in Hessen-Kassel die religiöse Gleichstellung und die Anerkennung der Juden als Staatsbürger. Mit der Rückkehr des Kurfürsten aus dem Exil 1813, wurden diese Privilegien wieder abgeschafft. Man gewährte den Juden nun „Toleranzscheine" (Bleiberechte), versuchte sie vom Handel abzubringen und sie zur Eröffnung von Ladengeschäften zu bewegen. Die Gründung eines eigenen Ladens konnten sich aber nur die Wenigsten leisten.

Aus „Leinen, Samt und Seide“ von Heidrun Merk, herausgegeben Schwälmer Dorfmuseum Holzburg e. V.

Mehr zum Thema wird uns Heidrun Merk in ihrem sicherlich spannenden Vortrag erläutern.

Heidrun Merk ist 1. Vorsitzende des Museumsvereins Holzburg und zuständig für das „Schwälmer Dorfmuseum Holzburg e.V.".

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